MS Autoservice
MS Autohandel GmbH
Beilngrieserstr. 21
D-93336 Pondorf
| Telefon: | 08468 / 804740 |
| Fax: | 08468 / 804742 |
| Web: | www.msautoservice.de |
| E-Mail: | info@msautoservice.de |
Wir freuen uns auf Sie!
Öffnungszeiten:
| MO-FR: |
7.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 17:30 Uhr |
| SA: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Geschäftsbedingungen
I. Der Auftraggeber ist an die Ermächtigung zunächst bis zum Ablauf der unverbindlichen Lieferzeit gebunden. Danach ist er weiterhin gebunden. Er hat jedoch das Recht, dem Vermittler schriftlich eine Frist von 6 Wochen zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme des Fahrzeugs ablehne. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht lieferbar ist. Die Bestellung wird damit hinfällig, ohne dass wechselseitige Rechte oder Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug zum fest vereinbarten Abholtermin oder spätestens von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme steht dem Verkäufer ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von10% des Nettoverkaufspreises zu. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Widerrufsrecht / Rückgaberecht laut § 312 d, 355 BGB!
II. Bei einem Neuwagenkauf gilt für Privatkunden die jeweilige Werksgarantie bzw. gesetzliche Gewährleistungspflicht, für Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, beginnend jeweils ab Übergabe des Fahrzeuges. Bei den Fahrzeugen kann bereits eine Tages- bzw. Kurzzeitzulassung erfolgt sein. Der Gewährleistungs- bzw. Garantiebeginn des Herstellers kann längere Zeit zurück liegen. Ferner verweisst der Auftragnehmer darauf, dass es sich bei EU-Fahrzeugen um Lagerfahrzeuge handelt, und diese nicht fabrikneu sind. Bei EU-Fahrzeugen wird bei der Fahrzeugauslieferung keine deutsche Fahrzeugbedienungsanleitung ausgehändigt. Des weiteren behalten wir uns Irrtümer bezüglich der Fahrzeugausstattung vor.
III. Die Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtfahrzeugen wird bei einem Verkauf an Privatkunden auf ein Jahr begrenzt, beginnend ab Übergabe des Fahrzeuges. Gegenüber gewerblicher Kunden erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Gebrauchtfahrzeugen diverse Nachlackierungen/Lackausbesserungen vorliegen können.
IV. Die verkürzten Fristen oder Ausschluss gelten nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Schadensersatzsprüchen für sonstige Schäden, bei denen die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
V. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Eigentum an dem Kraftfahrzeug mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergeht. Die Bezahlung kann nicht nach Fahrzeugauslieferung erfolgen. Wir akzeptieren Überweisung vor Fahrzeugauslieferung und Barzahlung vor Ort. Scheckbezahlung wird nicht akzeptiert. Bei Finanzierungen werden Sondervereinbarungen getroffen.
VI. Sondervereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sind.
